Unrecht aufarbeiten und benennen
…weil das Vergangene immer mitgeht…
möchten wir, die URAK-West und die Betroffenenvertretung URAK-West,
Unrecht aufarbeiten und benennen.
Wir tun dies, indem wir die Aufarbeitung der beteiligten Landeskirchen und der Diakonie kritisch, kompetent und unabhängig begleiten und hinterfragen.
Für unsere Arbeit brauchen wir Sie, die von sexualisierter Gewalt betroffenen Menschen, aber auch alle, die sensibel in ihren Kirchengemeinden und diakonischen Einrichtungen hinschauen.
Die Landeskirchen und Landesverbände der Diakonie der EKD haben sich zusammengeschlossen, um Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommissionen zu (URAK) bilden. Ziel ist die umfassende, vergleichbare und transparente Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in den evangelischen Landeskirchen und diakonischen Landesverbänden. Die URAK sollen eine niedrigschwellige Erreichbarkeit für Betroffene sicherstellen. Teil des Verbund West: Die Evangelische Landeskirche von Westfalen, die Landeskirche des Rheinland, die Lippische Landeskirche und die Diakonie RWL.
Nähere Informationen erfragen Sie gerne unter aufarbeiten@urak-west.de
Betroffene sind eingeladen zu Information, Austausch und Mitgestaltung
Wenn Sie als betroffene Person interessiert sind, mehr über Aufarbeitung zu erfahren oder in der Betroffenenvertretung der URAK mitzuarbeiten, sind Sie ausdrücklich eingeladen, an den jährlichen Betroffenenforen der Region teilzunehmen.
Folgende Inhalte werden besprochen:
- Sie werden über die Entwicklungen zu Prävention, Anerkennung und Aufarbeitung informiert.
- Sie können die Arbeit der zukünftigen Aufarbeitungskommission verfolgen.
- Sie können sich über Ihre Themen mit anderen Betroffenen austauschen.
- Sie können aus Ihrer Mitte Betroffenenvertreter in die Kommission entsenden.
- Sie können selbst anbieten, für die Vertretung in der URAK zur Verfügung zu stehen. Das bedeutet Einsatz und Aufwand. Über die Entsendung entscheidet das Betroffenenforum gemeinsam.
- Wir möchten Sie ausdrücklich ermutigen, teilzunehmen. Es ist jederzeit möglich hinzuzukommen.
- Bei Interesse an der Arbeit der URAK-West melden Sie sich gerne unter aufarbeiten@urak-west.de
Die Aufarbeitungskommission hat die Aufgabe, unabhängige und regional bezogene institutionelle Aufarbeitung zu ermöglichen. Konkret sind folgende Aufgaben in der gemeinsamen Erklärung beschrieben:
Aufgaben der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission
- Quantitative Erhebung von Fällen sexualisierter Gewalt, um deren Ausmaß in den beteiligten Landeskirchen und den Gliederungen der diakonischen Landesverbände zu erkennen.
- Identifikation von Strukturen, die sexualisierte Gewalt ermöglichen, begünstigen, deren Aufdeckung erschweren oder dies in der Vergangenheit getan haben.
- Untersuchung und Evaluierung des administrativen und verfahrensrechtlichen Umgangs mit Betroffenen und weiteren Beteiligten in den beteiligten Landeskirchen und diakonischen Landesverbänden und Ermöglichung der individuellen Aufarbeitung Betroffener.
- Unterstützung, Evaluierung und Beratung der beteiligten Landeskirchen und diakonischen Landesverbände im Hinblick auf die institutionelle Aufarbeitungspraxis und die unabhängige Aufarbeitung konkreter Fälle sowie deren quantitative und qualitative Analyse.
- Ansprechpartner sein für Betroffene und die Kirchen und Diakonischen Werke in ihrer Region bei ihren Aufarbeitungsbemühungen.
Die Besetzung der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen
Das Gremium soll aus mindestens sieben Personen bestehen:
- Durch die Betroffenenvertretung werden mindestens zwei betroffene Personen aus dem Raum der Evangelischen Kirche oder Diakonie benannt.
- Die zuständigen Landesregierungen benennen Expert*innen aus der Zivilgesellschaft, die Verantwortung tragen, zum Beispiel aus Geschichtswissenschaft, Archivwesen, Rechtswissenschaft, Psychologie, Soziologie, Pädagogik oder Theologie oder ähnlichen Bereichen.
- Weniger als die Hälfte der Kommissionsmitglieder sind Vertreter*innen der Landeskirchen und Landesverbände der Diakonie. Sie werden von dort benannt.
- Weniger als 50 Prozent der Kommissionsmitglieder dürfen Beschäftigte der Evangelischen Kirche oder der Diakonie sein oder einem ihrer Gremien angehören.
So arbeitet die Kommission:
- Sie kann dezentral betroffene Personen anhören und Arbeitsgemeinschaften bilden.
- Sie informiert sich über bestehende Studien (insbesondere die ForuM-Studie).
- Sie kann neue Studien mit Zustimmung des Verbunds vergeben.
- Sie bearbeitet Beschwerden betroffener Personen zu regionalen Aufarbeitungsprozessen.
- Sie hat das Recht zur Akteneinsicht.
Diese Informationen finden Sie auch in der Gemeinsamen Erklärung und der Auslegungshilfe zur Gemeinsamen Erklärung.
Quantitative Erhebung
QUANTITATIVE ERHEBUNG
von Fällen sexualisierter Gewalt, um deren Ausmaß in den beteiligten Landeskirchen und den Gliederungen der diakonischen Landesverbände zu erkennen.
Identifikation
IDENTIFIKATION
von Strukturen, die sexualisierte Gewalt ermöglichen, begünstigen, deren Aufdeckung erschweren oder dies in der Vergangenheit getan haben.
Untersuchung
EVALUIERUNG
des administrativen und verfahrensrechtlichen Umgangs mit Betroffenen und weiteren Beteiligten in den beteiligten Landeskirchen und diakonischen Landesverbänden und Ermöglichung der individuellen Aufarbeitung Betroffener.
Unterstützung
UNTERSTÜTZUNG, BERATUNG
der beteiligten Landeskirchen und diakonischen Landesverbände im Hinblick auf die institutionelle Aufarbeitungspraxis und die unabhängige Aufarbeitung konkreter Fälle sowie deren quantitative und qualitative Analyse.
Ansprechpartner
ANSPRECHPARTNER
für Betroffene und die Kirchen und Diakonischen Werke in ihrer Region bei ihren Aufarbeitungsbemühungen.
Das Gremium besteht aus sieben Personen:
- Durch die Betroffenenvertretung werden mindestens zwei betroffene Personen aus dem Raum der Evangelischen Kirche oder Diakonie benannt.
- Die zuständigen Landesregierungen benennen Expert*innen aus der Zivilgesellschaft, die Verantwortung tragen, zum Beispiel aus Geschichtswissenschaft, Archivwesen, Rechtswissenschaft, Psychologie, Soziologie, Pädagogik oder Theologie oder ähnlichen Bereichen.
- Weniger als die Hälfte der Kommissionsmitglieder sind Vertreter*innen der Landeskirchen und Landesverbände der Diakonie. Sie werden von dort benannt.
- Weniger als 50 Prozent der Kommissionsmitglieder dürfen Beschäftigte der Evangelischen Kirche oder der Diakonie sein oder einem ihrer Gremien angehören.
Mitglieder der URAK West sind:
- Herr Horst Bien – Generalstaatsanwalt a.D.
- Herr Jörg Hansen – Ministerialdirigent a.D.
- Frau Prof. Dr. Ute Gause – Kirchenhistorikerin, Ruhr Uni Bochum
- Frau Astrid H. – Betroffenenvertreterin aus dem Rheinland
- Herr Gerhardt Millgramm – Betroffenenvertreter aus dem Heimbereich
- Frau Elisabeth Müller-Witt – MDL, stellvertr. Fraktionsvorsitzende Landtag NRW
- Frau Petra Spoo-Ludwig – Abt. Leitung C, Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Eine Vernetzungsmöglichkeit für Betroffene bietet zudem die Plattform:
und Hilfen zu Fragen von Betroffenen sexualisierter Gewalt und deren Angehörigen finden sie unter: